Im Erbrecht gilt es den Familienfrieden zu wahren und zu schützen. Dennoch steht Ihre Interessenvertretung an erster Stelle.
Die erbrechtliche Beratung und Vertretung erfordert, wie im Familienrecht ein besonders vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Ich berate und betreue Sie bei der Nachlassplanung und im Erbfall gegenüber Miterben und dem Nachlassgericht.
Gern bin ich Ihnen bei der Erstellung von Testamenten und Erbvertägen behilflich.